Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschlossenen Dienstleistungsverträge der Mobility Personalberatung GmbH (im Folgenden Auftragnehmer genannt) mit seinen Kunden.
  2. Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Insofern nicht explizit anders vereinbart, findet die Leistungserbringung in digitaler Form statt.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
  4. Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
  5. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

 

§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden

 

  1. Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. Infos zum Aufgabenbereich der Vakanzen, Infos zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil eines gesuchten Kandidaten, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
  3. Für die honorarbasierte Personalvermittlung gilt zudem Folgendes:
    1. Hat sich ein durch den Auftragnehmer vorgestellter Kandidat, bereits unabhängig von der Vorstellung durch den Auftragnehmer beim Kunden beworben, ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich nach Erhalt des Kandidatenprofils davon zu unterrichten. In diesem Fall erbringt der Auftragnehmer keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten. Der Kunde kann den Auftragnehmer jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Kommt es in diesem Fall zur Einstellung des Kandidaten, schuldet der Kunde dem Auftragnehmer das Vermittlungshonorar gemäß des geschlossenen Personalvermittlungsvertrages.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages (schriftlich sowie mündlich) mit einem vom Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten schnellstmöglich nach Vertragsunterzeichnung dem Auftragnehmer in Textform anzuzeigen.

 

§ 3 Vertragsschluss

 

  1. Der Vertragsabschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden kann persönlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen.

 

§ 4 Vergütung

 

  1.  Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
  2. Die Preise, die vom Auftragnehmer angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich.
  3. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Sofern SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Auf Anfrage wird ein solches zur Verfügung gestellt.
  5. Falls vereinbarte SEPA-Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rücklastschrift veranlasst wird, ist der Kunde verpflichtet, den Betrag, den er dem Auftragnehmer schuldet, innerhalb von drei Werktagen nach Rücklastschrift an den Auftragnehmer zu überweisen. Entstehen für eine Rücklastschrift Gebühren, hat der Kunde diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte.
  6. Mit Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Fälligkeit kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung des Auftragnehmers bedarf.
  7. Für die honorarbasierte Personalvermittlung gilt zudem Folgendes:
    1. Ein Anspruch auf das Vermittlungshonorar entsteht ebenfalls dann, wenn der vorgestellte Kandidat für eine andere Stelle als die zunächst vorgesehene Position eingestellt wird.
    2. Ein Anspruch auf das Vermittlungshonorar gegenüber dem Kunden entsteht ebenfalls dann, wenn ein Dritter einen Arbeitsvertrag mit einem Kandidaten, aufgrund von Unterlagen oder Informationen, die der Kunde vom Auftragnehmer erhalten hat, schließt.

 

§ 5 Weitere Pflichten des Kunden

 

  1. Der Kunde darf die Leistungen nur persönlich nutzen und Dritten nicht zugänglich machen.
  2. Der Kunde darf Inhalte der Leistung nicht vervielfältigen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf Zugangsdaten/Inhalte haben oder sich sonst Zugang zu seiner Leistung verschafft haben. Benachrichtigt der Kunde den Auftragnehmer nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

 

§ 6 Gewährleistung / Haftung

 

  1. Eine Haftung des Auftragnehmers dafür, dass ein vorausgewählter oder empfohlener Kandidat alle vom Kunden gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen. 
  2. Etwaige Haftungsansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind in der Höhe auf die Summe des Auftragswertes bzw. der erbrachten Teilleistungen begrenzt. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, auch nicht für eventuelle Folgeschäden, welche beim Kunden oder bei dem Kunden verpflichteten Dritten entstehen.

 

§ 7 Datenschutz

 

1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als „nicht unbefugt“ gilt die Übermittlung von Kundendaten an ein vom Auftragnehmer zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragtes Unternehmen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.

2. Alle personenbezogenen Daten und sonstige zugänglich gemachten Informationen von Kandidaten werden streng vertraulich behandelt und vom Kunden nicht an Dritte weitergereicht. Der Kunde und der Auftragnehmer versichern die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum personenbezogenen Datenschutz gemäß DSGVO.

 

§ 8 Referenz

 

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch eine Referenz auf seiner Website, auf sozialen Medien und auf Marketingunterlagen auszuweisen. Er ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des Kunden sowie das erzielte Arbeitsergebnis heranzuziehen und auszuweisen.

2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in den für Kunden erstellten Social-Recruiting-Kampagnen sein eigenes Logo inkl. Verlinkung zur Website aufzuführen.

 

§ 9 Newsletter

 

1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Auftragnehmer für den elektronischen Versand von Werbung (Newsletter) verwendet werden dürfen. Der Verwendung kann jederzeit widersprochen werden.

 

§ 10 Nutzung von Bild- und Videomaterial

 

1. Das gesamte Bild- und Videomaterial ist urheberrechtlich geschützt. Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bild- und Videomaterial bleibt stets Eigentum des Auftragnehmers und/oder deren Lizenzgebern.

2. Das Bild- und Videomaterial darf an Dritte nur dann weitergegeben werden, wenn dies ausschließlich internen Zwecken der Sichtung und Auswahl oder technischen Zwecken dient.

3. Der Auftraggeber erwirbt weder durch den Download noch durch die Zahlung der monatlich anfallenden Gebühren ein Recht zur Verbreitung und/oder Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder zur sonstigen Nutzung an dem durch dem Auftragnehmer erstellten Bild- und Videomaterial.

4. Jede Art der Verwendung bedarf ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Auftragnehmer. Hierunter fallen: 

  1. Die Reproduktion des durch den Auftragnehmer erstellten Bild- und Videomaterials.
  2. Die Nutzung des Materials zu Werbemaßnahmen oder Präsentationen außerhalb des im Vertrag vereinbarten Rahmens der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer. Ausweitungen (Zweck, Art, Umfang, Dauer und Verbreitungsgebiet) der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind honorarpflichtig. 
  3. Die Verwendung als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken, zu Layoutzwecken, für Präsentationen und die Verwendung von Bilddetails, die ungeachtet der hierfür angewandten Technik Bestandteil eines neuen Werks werden. 

 

§ 11 Vertraulichkeit

 

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche während der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Kunden ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Kandidaten, mit früheren oder dem aktuellen Arbeitgeber/n des Kandidaten Kontakt aufzunehmen.

 

§ 12 Gerichtsstand

 

1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit den Verträgen der des Auftragnehmers entstehen, ist Schleswig.

 

§ 13 Schlussbestimmungen 

1. Änderungen und / oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  

2. Die in den AGB verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten für alle Geschlechter. 

3. Sollte eine Bestimmung lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der AGB und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.